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Förderantrag

Förderantrag an die Dr. Hans Feith und Dr. Elisabeth Feith-Stiftung
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Die Stiftung fördert schwerpunktmäßig Organisationen, die mildtätige oder folgende gemeinnützige Zwecke fördern:

  • Förderung der Kunst und Kultur (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO)
  • Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO)
  • Förderung von Wissenschaft und Forschung (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 1 AO)
  • Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO)
  • Förderung der Jugend und Altenhilfe (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO)
  • Förderung des Wohlfahrtswesens (vgl. § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO)
  • Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO)

Förderanträge, die nicht der nachstehenden Form entsprechen, können von der Entscheidung über eine Förderung ausgeschlossen werden.

Über ordnungsgemäße Anträge, die bis zum 31.03. eines Jahres bei der Stiftung eingegangen sind, soll bis zum 01.07. des Jahres entschieden werden. Über ordnungsgemäße Anträge, die bis zum 30.09. eines Jahres eingegangen sind, soll bis zum 01.01. des Folgejahres entschieden werden. Eine Auszahlung erfolgt im Regelfallunmittelbar nach Beschlussfassung über die Förderung, soweit nicht ein anderer Auszahlungstermin beschlossen wird.

Bitte lesen Sie die Förderrichtlinien der Dr. Hans Feith und Dr. Elisabeth-Stiftung sorgfältig und entscheiden Sie zunächst für sich, ob diese Richtlinien auf Ihr zu unterstützendes Projekt zutreffen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, bitten wir Sie uns über das Kontaktformular zu unterrichten.

Förderanträge, die nicht den Anforderungen der Förderrichtlinien entsprechen, werden von der Entscheidung über eine Förderung grundsätzlich ausgeschlossen.

Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung von Stiftungsmitteln besteht nicht (§ 2 Abs. 5 der Stiftungssatzung).

Alle abgefragten Felder beziehen sich auf Pflichtangaben.

Schritt 1 von 2
Datum (nicht vom Antragsteller auszufüllen)

I. Angaben zum Antragssteller:

Name der Organisation *
Telefon *
E-Mail *
Ein aktueller Freistellungsbescheid/Anlage zum KSt-Bescheid der Organisation ist *
Ihre Referenzen (z.B. Beschreibung der Organisation, bereits geförderte Projekte) sind *

II. Angaben zum Projekt:

Geförderte Zwecke gemäß AO *
Art der Förderung (z.B. finanzielle Förderung) *
Projektbeschreibung (max. 1000 Zeichen) *
Zeitraum der Förderung (in der Regel einmalige Förderung) *
Ziel der Förderung / Förderungswürdigkeit des Projektes (max. 1000 Zeichen) *
Spätester geeigneter Auszahlungstermin *

III. Angaben zur Höhe der Förderung:

Gesamtkosten des Projekts *
Eigenmittel (gesamt) *
Beschreibung der Eigenmittel *
Zugesagte oder erhaltene Förderungen durch Dritte mit Namen des Zuwendenden *
Weitere wegen der Förderung angefragte Personen/Organisationen inklusive der Höhe der erbetenen Beträge *
Von der Stiftung erbetener Betrag *
Kontonummer *
Ergänzend kann dem Antrag ein Budgetplan als Anlage beigefügt werden.

Anlagen

 

• Aktuelle Freistellungsbescheinigung bzw. Anlage zum KSt-Bescheid
• Referenzen (Beschreibung der Organisation, bereits geförderte Projekte)
• Sonstiges

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Bitte bestätigen Sie, dass Sie die oben verlinkten Förderrichtlinien zur Kenntnis genommen haben und ihren Inhalt akzeptieren: *
Umlaufverfahren (nicht vom Antragsteller auszufüllen)
Bearbeitet von (nicht vom Antragsteller auszufüllen)
Entschieden am (nicht vom Antragsteller auszufüllen)
Bewilligte Förderung (nicht vom Antragsteller auszufüllen)
Bisherige Förderung (nicht vom Antragsteller auszufüllen)
Entscheid (intern)